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Arbeitnehmertod › Schweizer Arbeitsrecht: Todesfall eines Arbeitnehmers

Einleitung zum Arbeitnehmertod.

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Einleitung zum Arbeitnehmertod.
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1 Arbeitnehmertod
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Kontakt » Arbeitnehmertod

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Gesetzliche Grundlage » Arbeitnehmertod

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Schweizer Arbeitsrecht: Todesfall eines Arbeitnehmers. 1 Tod des Arbeitnehmers. Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis. Die Bestimmung von OR 338 ist zwingender Natur. Die Parteien können nicht einvernehmlich zuungunsten des Arbeitnehmers vom Gesetzeswortlaut abweichen (OR 362 iVm OR 338). Lohn pro rata temporis. Normencharakter von OR 338.

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Impressum » Arbeitnehmertod

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Schweizer Arbeitsrecht: Todesfall eines Arbeitnehmers. Für die Redaktion dieser Website sind verantwortlich:. Telefon: 41 (0)44 268 40 00. Telefax: 41 (0)44 268 40 05. Lohn pro rata temporis. Normencharakter von OR 338. Checkliste: Massnahmen bei einem Arbeitnehmer-Todesfall. Ihr Verlag für Recht, Steuern und Wirtschaft. » Verzeichnis. Raquo; RSS Feed Reader.

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Disclaimer » Arbeitnehmertod

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Lohnnachgenuss » Arbeitnehmertod

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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Schweizer Arbeitsrecht: Todesfall eines Arbeitnehmers. Gemäss OR 338 Abs. 2 hat der Arbeitgeber zu bezahlen:. Bei Arbeitsverhältnissen mit 1 bis 4 Dienstjahren:. Bei Arbeitsverhältnissen mit mehr 5. Dienstjahren:. OR 338 Abs. 2. Anspruch auf den sog. Lohnnachgenuss haben in folgender (alternativer) Reihenfolge:. Denen gegenüber der Arbeitnehmer eine Unterstützungspflicht.

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