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Ausgleichung / Ausgleichungspflicht › Informationen zur Ausgleichung / Ausgleichungspflicht im Schweizer ErbrechtEinleitung: Erbrechtliche Ausgleichung.
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Einleitung: Erbrechtliche Ausgleichung.
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Ausgleichung / Ausgleichungspflicht › Informationen zur Ausgleichung / Ausgleichungspflicht im Schweizer Erbrecht | ausgleichung.ch Reviews
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Einleitung: Erbrechtliche Ausgleichung.
Ausgleichungsanordnung (positive Anordnung) » Ausgleichung / Ausgleichungspflicht
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Ausgleichung / Ausgleichungspflicht im Schweizer Erbrecht. ZGB 628 ist gemäss Abs. 2 dispositiver Natur. Der Erblasser darf daher Anordnungen zur Ausgleichung treffen. I Einwerfung oder Anrechnung. Vorbehalten bleiben abweichende Anordnungen des Erblassers sowie die Ansprüche der Miterben auf Herabsetzung der Zuwendungen. Als Klausel im Zuwendungsvertrag.
Rechtsnatur » Ausgleichung / Ausgleichungspflicht
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Ausgleichung / Ausgleichungspflicht im Schweizer Erbrecht. Dispositiver Natur (Gestaltungsfreiheit des Erblassers; vorbehältlich Pflichtteilsrecht). Ausnahme (zwingender Charakter): ZGB 631 Abs. 2. Der Erblasser darf den Vorbezug nicht zuungunsten des in Ausbildung stehenden oder gebrechlichen Kindes abändern (Beachtung: Pflichtteil Vorbezugsanspruch).
Begünstigungsabsicht des Erblasser » Ausgleichung / Ausgleichungspflicht
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Ausgleichung / Ausgleichungspflicht im Schweizer Erbrecht. ZGB 629 Abs. 1. Bildet eine lex specialis zu den allgemeinen Bestimmungen des Ausgleichungsrechts von ZGB 626 ff.:. Bestätigung, dass Mehrempfänge ebenso ausgleichungspflichtig sind. Anforderung des Nachweises des Erben, der Erblasser habe ihn besonders begünstigen wollen. Art 629 Abs. 1 ZGB).
Stillschweigen des Erblassers » Ausgleichung / Ausgleichungspflicht
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Ausgleichung / Ausgleichungspflicht im Schweizer Erbrecht. Schweigt der Erblasser zum Thema der Ausgleichungspflicht, sind folgende gesetzlichen Vermutungen zu beachten:. Gleichbehandlung von Ehegatte und Nachkommen. Gleichbehandlung der Nachkommen unter sich. Gleichbehandlung unter den übrigen Erben wird nicht vermutet. Raquo; RSS Feed Reader.
Gesetzliche Grundlage » Ausgleichung / Ausgleichungspflicht
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Ausgleichung / Ausgleichungspflicht im Schweizer Erbrecht. Art 626 – 633 (Die Ausgleichung). ZGB 626: Ausgleichungspflicht der Erben. ZGB 627: Ausgleichung bei Wegfallen von Erben. ZGB 629: Verhältnis zum Erbanteil. Verhältnis Ausgleichung und Herabsetzung. Ihr Verlag für Recht, Steuern und Wirtschaft. » Verzeichnis. Raquo; RSS Feed Reader.
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Selbst bewohnte Liegenschaften » Immobiliennachfolge
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Informationsanspruch » TEILUNGSGRUNDLAGEN » Erbteilung / Erbteilungsvertrag
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Liquidation der Erbengemeinschaft: Erbteilung und Erbteilungsvertrag nach Schweizer Erbrecht. Auskunftspflicht Miterben (ZGB 607 Abs. 3; ZGB 610 Abs. 2). Jeder Erbe hat gegenüber den Miterben Anspruch auf Auskunft bezüglich allem, was für die Erbteilung des Nachlass von Belang sein könnte. Art 607 Abs. 3 ZGB. Art 610 Abs. 2 ZGB. Der Erbe hat informiert zu werden über:.
Erbrecht / Schenkungsrecht » lawmedia, law media, recht, steuern, wirtschaft, verlag für recht steuern wirtschaft, publikationen, schweizer recht, steuern schweiz, recht schweiz » LawMedia AG
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Verlag für Recht, Steuern und Wirtschaft. Ansiedlung in der Schweiz. Unternehmen in der Krise. Personenrecht / Vereinsrecht / Stiftungsrecht / Trusts. Familie / Ehe / Konkubinat / Kindsrecht. Lohn / 13. Monatslohn / Gratifikation / Boni. Freizeit / Ferien / Überzeit / Überstunden. Geschäftsraummiete / Ladenmiete / Gastromiete. Mängel am Mietobjekt / Mietzinshinterlegung.
Begriffe und Abgrenzungen » Herabsetzung / Herabsetzungsklage
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Pflichtteil, zur Herabsetzung und Herabsetzungsklage im Schweizer Erbrecht. Begriff „Herabsetzung“. Die Herabsetzung ist der Rechtsbehelf um pflichtteils-verletzende Dispositionen (lebzeitige Verfügungen und / oder Verfügungen von Todes wegen) auf das erlaubte Mass zu korrigieren. Hinzurechnung bei Verfügungen von Todes wegen.
Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen » Herabsetzung / Herabsetzungsklage
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Klageinhalte » Erbteilungsklage
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Teilungsklage / Erbteilungsklage in der Schweiz. Die Erbteilungsklage gibt folgende Aktionsmöglichkeiten:. Vornahme der Teilung (= Ausscheidung von Nachlassgegenständen an einzelne Erben). Teilung aller Nachlassaktiven, unter Schuldentilgung oder Schuldübernahme(n). Ausscheidung und Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände. Höhe des Erbanteile (Erbquoten).
Entscheidungsgrundlagen: Erwerber » Immobiliennachfolge
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Erbgang, Erbgangseröffnung, Erbenstellung, Erbfähigkeit » Erbrecht Schweiz
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Schweizer Erbrecht: Erben und Vererben. ZGB 537 – 550: Die Eröffnung des Erbganges. Der Erbgang, und zwar für die Gesamtheit des Vermögens, wird am letzten Wohnsitz des Erblassers eröffnet. Gerichtsstand, Prorogation und Schiedsgericht. Die erbrechtlichen Klagen ( Ungültigkeitsklage. Sind beim Richter des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Erbunwürdig sind...
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ausgleichstiftung.org.de: HOME
Zweck der Stiftung ist die Förderung von wissenschaftlicher Forschung zum Ausgleich zwischen Landwirtschaft und Umwelt. Darunter fallen Unterstützungen von Institutionen oder Projekten, die sich mit naturwissenschaftlicher Forschung, Lehre und Anwendung der Forschung befassen. Im Vordergrund steht dabei die Stabilisierung von umweltrelevanten Entwicklungen, die Einfluss auf die Landwirtschaft haben können, wie z.B. Klimawandel.
HCP | Unternehmen
Sie befinden sich: » Unternehmen. HCP-Berater - Beratung für Entscheider. Überblick und Klarheit sind gefordert, wenn Sie als Unternehmer Entscheidungen treffen müssen. Oftmals gibt es verwirrende oder gar sich widersprechende Informationen. Wir sind als Partner an Ihrer Seite - bei Entscheidungen, die steuerliche Sachverhalte. Betreffen und bei Entscheidungen, die unternehmerische Sachverhalte. Alles aus einer Hand. So können Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren. Bei Erweiterungsinv...
HCP | Unternehmen
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Ausgleichung / Ausgleichungspflicht › Informationen zur Ausgleichung / Ausgleichungspflicht im Schweizer Erbrecht
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Ausgleichung / Ausgleichungspflicht im Schweizer Erbrecht. Unterliegen abgesehen von Ausnahmen die Zuwendungen, die Erblasser einzelnen Erben zu Lebzeiten machten, nämlich:. Die Ausgleichung ist Teil des Erbteilungsverfahrens. Von der Ausgleichung ausgenommen. Erziehungs- und Ausbildungskosten (in üblichem Masse). Muster zur erbrechtlichen Ausgleichung:.
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Ausgliederung › Informationen zur Übertragung eines Betriebes an die Tochtergesellschaft
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zur Übertragung eines Betriebes an die Tochtergesellschaft. Ausgliederung ist Übertragung eines Betriebes von der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft. Eine Gesellschaft ist berechtigt, Betriebsteile ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern / auszugliedern. Hat sie 4 Möglichkeiten der Ausgliederung:. Steuern auf Stufe der Anteilshaber.
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