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Ist die Reise insgesamt oder eine Reiseleistung mangelhaft, steht dem Reisenden kraft Gesetzes nach 651d BGB das Recht zur Minderung des Reisepreises zu. Da der Reisepreis grundsätzlich vor Antritt der Reise entrichtet wird, steht dem Reisenden ein vertraglicher Anspruch auf Rückerstattung des zu viel bezahlten Reisepreises zu. Reisemängel müssen dem Reiseveranstalter angezeigt werden. Minderung erfolgt durch Herabsetzung des Reisepreises. Wurden die Reisemängel angezeigt und unterbleibt eine kurzfristig...
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Aktuelle Entscheidungen zum Reiserecht. Nachfolgend informieren wir Sie über aktuelle Entscheidungen der reiserechtlichen Rechtsprechung. Verschaffen Sie sich daher einen Überblick über die neuesten und wichtigsten Urteile rund um das Thema Reiserecht. 16092016 - Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Umbuchung des Passagiers auf einen anderen Flug. Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015 Az.: 37 C 15236/14 (RRa 2016, 196). 22072016 - Schadensersatz bei Absage eines Ferienhauses durch den Reiseveransta...
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Schadensersatz bei Gepäckschäden nach dem Montrealer Übereinkommen. Bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen sowohl bei Inlands- als auch Auslandsflügen für eingetretene Schäden nach dem Montrealer Übereinkommen. Grundsätzlich besteht nur eine beschränkte Haftung. Kann nachgewiesen werden, dass der Schaden leichtfertig oder absichtlich verursacht wurde, haftet die Fluggesellschaft dagegen in vollem Umfang. Wurde ein Koffer daher im Obhutsbereich der Ai...
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Reisemangel als Voraussetzung der Haftung des Reiseveranstalters. Die Mehrzahl der reiserechtlichen Streitigkeiten zielt darauf ab, Gewährleistungsrechte gegenüber dem Reiseveranstalter durchzusetzen. Um diese Mängelrechte geltend machen zu können, muss es sich bei der gebuchten Urlaubsreise um eine Pauschalreise. Reisefehler und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Sowie dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Als Reisefehler anzusehen sind sämtliche Minderleistungen, die den Verantwortungs- und Orga...
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Vorzeitige Beendigung des Reisevertrages. Überdies kann der Reisende auch bei einer Preisänderung um mehr als 5 % oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen. Kündigungsrecht bei erheblichen Mängeln. Von einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesamtreise ist grundsätzlich dann auszugehen, sofern eine Reiseleistung überhaupt nicht erbracht wird. Auch erheblicher Verkehrslä...
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Telefon: (02 34) 92 66 73 12. Telefax: (02 34) 92 66 73 13. Die Sozietät Neubauer Wahnfried Rechtsanwälte ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Telefon: (0 23 81) 98 50 00. Telefax: (0 23 81) 98 50 50. Telefon: (05 11) 6 45-0. Telefax: (05 11) 6 45-45 45. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung:. Bundesrepublik Deutschland und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.
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Fluggastrechte nach der Verordnung (EG) 261/2004. Die Verordnung (EG) 261/2004 gewährt Fluggästen einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen. Die Ansprüche können daher grundsätzlich nicht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche bestehen bei Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung. Passagiere können Fluggastrechte geltend machen, sofern sie von einer Nichtbeförderung, Annullierung oder Flugverspätung betroffen sind. Kommen ...
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Fahrgastrechte bei Beförderung mit Bus und Bahn. Neben Flugpassagieren können sich auch im Rahmen der Bahn- und Busbeförderung Entschädigungsansprüche seitens der Fahrgäste ergeben. Hierzu sehen insbesondere die Verordnung (EG) 1371/2007 sowie die Verordnung (EG) 181/2011 entsprechende Regelungen vor. Neben Verspätungen ist insbesondere auch bei Personen- sowie Gepäckschäden eine Haftung des Beförderers vorgesehen. Auch sollen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde - im angemessenen Verhältnis zur Wa...
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Ansprüche des Reisenden auf Schadensersatz. Neben möglichen Gewährleistungsrechten kann der Reiseveranstalter unter Umständen auch auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch grundsätzlich ein Verschulden, wobei der Reiseveranstalter die Reisemängel selbst oder durch Fremdverschulden der Reisevermittler, Leistungsträger oder deren Mitarbeiter herbeigeführt haben muss. Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Konnten Reisende den Urlaub beisp...
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