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Urheberrechtshinweis, Dr. Anton Schaefer, Sachverstaendiger fuer Elektrottechnik und Beleuchtungstechnik
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ASPA - American Servicemember Protection Act - Eine Frage der politischen Macht
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Die Frage der politischen Macht. Eine interessante Meinung im Heft 2/2003 der "Europaeischen Rundschau" wurde von Walter Schilling aufgezeigt. Er hat die Frage nach den Problemen des Internationalen Strafgerichtshofes in den Haag aus einer besonderen Sichtweise behandelt. Einige ganz zentrale Aussagen dieses Beitrags betreffen das Verhaeltnis im Voelkerrecht und die politischen Einfluesse der derzeit einzigen Hegemonialmacht USA. Die ueberwiegende Mehrheit der Staatengemeinschaft (unterzeichnet hat auch ...
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Synoptische Gegenueberstellung Verfassungsvertragsentwurf - EGV/EUV
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Entwurf eines Vertrags ueber eine Verfassung fuer Europa. Die anlaesslich des eingesetzten Reformkonvents (2002/2003) angewendete, und bereits im Grundrechtekonvent verwendete Methode der Beteiligung der Zivilgesellschaft, der interessierten Gruppen und der nationalen Parlamente sowie der damaligen Beitrittskandidatenlaender an einer Aenderung der Grundstruktur der Europaeischen Gemeinschaften/Union, ist ein wegweisendes Signal fuer die weitere Integration in Europa. Das Projekt wird vom Herausgeber in n...
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Die Prozesskostensicherheit - eine Diskriminierung? Betrachtungen zu §§ 57 und 57a und 57b der liechtensteinischen Zivilprozessordnung (ZPO) und der EWR-Konformitaet dieser Bestimmungen im Hinblick auf Art 4 EWR-Abkommen (Diskriminierungsverbot).
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Die Prozesskostensicherheit - eine Diskriminierung? Betrachtungen zu den 57 und 57a der liechtensteinischen Zivilprozessordnung und der EWR-Konformitaet dieser Bestimmungen im Hinblick auf Art 4 EWR-Abkommen (Diskriminierungsverbot). In Liechtenstein wurde urspruenglich die oesterreichische Zivilprozessordnung von 1895 uebernommen. 1953 wurden der 57 ZPO ueberarbeitet und die 57a und 57b liechtensteinische Zivilprozessordnung (ZPO) eingefuegt. Lesen (mit Anmerkungen 400 kB, *.pdf-file, 25 Seiten).
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Kontaktformular der RESIDENCE TRUST reg. - Treuhand & Advokatur - lic. jur. Arnold Gassner. Rechtsberatung und Advokatur, Treuhand, Trust, Firmengruendung(en) in Liechtenstein und Gesellschaftsgruendungen in Liechtenstein, Nachlassplanung, Testament, Vermo
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Bitte unbedingt ausfuellen - nur dann ist eine unverzoegerte Bearbeitung moeglich). Kommentare, Interessensgebiete, Fragen, Anregungen, Terminwunsch an RESIDENCE TRUST/Advokaturbuero:. Das Formular wird als E-Mail mit Ihrem Standardprogramm versendet. Es wird unter "Postausgang" (Internet Explorer) zwischengespeichert, bis Sie es freigeben. Sie koennen an diesem Formular also noch Aenderungen vornehmen. Ihre Nachricht wird so schnell als moeglich bearbeitet. Vielen Dank fuer Ihr Interesse.
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ECG-Gesetz - Hinweise zum Betreiber der Homepage. Hinweis gemaess § 5 E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz.
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Hinweis gemaess E-Commerce Gesez (ECG) und Mediengesetz (MedienG):. Gemaess 5 ECG und den 24 f MedienG ist der Betreiber einer kommerziellen Homepage verpflichtet verschiedene Angaben zur staendigen, leicht unmittelbar zugaenglichen Verfuegung der Nutzer zu stellen. Diese sind untenstehend angefuehrt. 3 403 838 00. DE25 7001 0080 0340 3838 00. AT40 3742 0000 0151 5436. Aktualisiert am 26.08.2012. Erstellt: 01.06.2004.
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Buchvorstellung - Publikationen. Residence - Trust Treuhand, Liechtenstein. Advokaturbuero lic. jur. Arnold Gassner - Publikationen. Rechtsberatung und Advokatur, Treuhand, Trust, Firmengruendung(en) in Liechtenstein und Gesellschaftsgruendungen in Liechte
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Die Treuhandkanzlei wurde 1983 gegruendet. Und zaehlt zu den renomiertesten Kanzleien. Das Treuhandwesen hat in Liechtenstein. In den letzten Jahrzehnten wurde der Schutz. Der Anleger und Unternehmen noch einmal. Erheblich ausgebaut und an strengste. Und das hausinterne Qualitaetsmanagement. Garantiert weiteren zusaetzlichen Schutz. Bitte nochmals auf diesen Button klicken, dann oeffnet sich das Unterverzeichnis. Verantwortung fuer die genaue, sichere und wirkungsvolle. Der Leiter einer Treuhandkanzlei t...
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Informationen zu Firmengruendungen nach liechtensteinischem Recht. Schwerpunkte der RESIDENCE TRUST reg. - Treuhand & Advokatur - lic. jur. Arnold Gassner. Rechtsberatung und Advokatur, Treuhand, Trust, Firmengruendung(en) in Liechtenstein und Gesellschaf
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Die Treuhandkanzlei wurde 1983 gegruendet. Und zaehlt zu den renomiertesten Kanzleien. Das Treuhandwesen hat in Liechtenstein. In den letzten Jahrzehnten wurde der Schutz. Der Anleger und Unternehmen noch einmal. Erheblich ausgebaut und an strengste. Und das hausinterne Qualitaetsmanagement. Garantiert weiteren zusaetzlichen Schutz. Bitte nochmals auf diesen Button klicken, dann oeffnet sich das Unterverzeichnis. Verantwortung fuer die genaue, sichere und wirkungsvolle. Der Leiter einer Treuhandkanzlei t...