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Integrierte Versorgung / Selektivverträge. 87-jähriger Arzt verliert Approbation. Abgrenzung ärztlicher und zahnärztlicher Tätigkeit. Anstellung in (Zahn-)Arztpraxis ohne Genehmigung führt nicht zur Ungeeignetheit. Anwendung des Werkvertragsrechts auf Vertragsbeziehung zwischen Zahnarzt und Zahntechniker. BGH: Recht zur Aufrechnung nur mit Zustimmung des Vermieters unzulässig. BGH: Staat macht sich bei fehlerhafter Festsetzung der Beihilfe und anschließendem Prozessverlust des Beihilfeberechtigten haftbar.

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Integrierte Versorgung / Selektivverträge. 87-jähriger Arzt verliert Approbation. Abgrenzung ärztlicher und zahnärztlicher Tätigkeit. Anstellung in (Zahn-)Arztpraxis ohne Genehmigung führt nicht zur Ungeeignetheit. Anwendung des Werkvertragsrechts auf Vertragsbeziehung zwischen Zahnarzt und Zahntechniker. BGH: Recht zur Aufrechnung nur mit Zustimmung des Vermieters unzulässig. BGH: Staat macht sich bei fehlerhafter Festsetzung der Beihilfe und anschließendem Prozessverlust des Beihilfeberechtigten haftbar.
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Entzug der Approbation :: Zahnarztrecht, Medizinrecht-Aktuell.de

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Ausfallhonorar eines Zahnarztes :: Zahnarztrecht, Medizinrecht-Aktuell.de

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Da ist Vorsicht geboten :: Zahnarztrecht, Medizinrecht-Aktuell.de

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Erreichbarkeit im Notfalldienst :: Zahnarztrecht, Medizinrecht-Aktuell.de

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Ermächtigung zur Führung einer zahnärztlichen Zweigpraxis auf Sylt :: Zahnarztrecht, Medizinrecht-Aktuell.de

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Montag: 8:00-12:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr. Mittwoch: 8:00-12:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr. Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr. Dipl-Stom. Jörg Reinhardt. Fachzahnarzt für Allgemeine Stomatologie. Bergstr. 52 b. 39444 Hecklingen OT Cochstedt. Telefon: (039267) 80 494. Dipl-Stom. Jörg Reinhardt, Fachzahnarzt für Allgemeine Stomatologie, Bergstr. 52 b, 39444 Hecklingen OT Cochstedt Telefon:. 039267 804 94 E-Mail:. Info [at] zahnarztreinhardt.de Zuständige Kammer:.