testamente.ch
Begriffe und Abgrenzungen » Testament / Letztwillige Verfügung
http://www.testamente.ch/begriffe-und-abgrenzungen
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Testament / Letztwillige Verfügung. Informationen zum Testament / zur letztwilligen Verfügungen nach Schweizer Erbrecht. Das Testament ist neben dem Erbvertrag die vom Gesetz vorgesehene Verfügungsform. Womit eine Person über ihren Nachlass rechtsverbindliche Anordnungen treffen kann. Das Testament dagegen ist eine einseitige jederzeit frei widerrufbare Anordnung. Weitere I...
unternehmensnachfolge.ch
Instrumente der Nachfolgeregelung » Unternehmensnachfolge
http://www.unternehmensnachfolge.ch/instrumente-der-nachfolgeregelung
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zu Nachfolge und Nachfolgeplanung in Familienunternehmen. Tools für die Strukturierungen des Vermögens:. Ua für einheitliches Stimmverhalte. Je nach Ausgestaltung Vertrag oder einfache Gesellschaft. Verkauf an familien-internen Nachfolger. Lebensversicherung für Nachfolger / Begünstigter: Verkäufer (zB Absicherung Verkäuferdarlehen). Rekrutierung aus dem Freun...
vorkaufsrecht.ch
Entstehungsgrund » VORKAUFSRECHT » Vorkaufsrecht / Kaufsrecht / Rückkaufsrecht
https://www.vorkaufsrecht.ch/vorkaufsrecht/entstehungsgrund
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Vorkaufsrecht / Kaufsrecht / Rückkaufsrecht. Informationen, Checklisten und Muster zu Vorkaufsrecht, Kaufsrecht und Rückkaufsrecht in der Schweiz. Das Vorkaufsrecht kann entstehen:. 1 Von Gesetzes wegen. Miteigentums-Vorkaufsrecht [vgl. ZGB 682]. Baurechts-Vorkaufsrecht [vgl. ZGB 682]. 2 Aus Rechtsgeschäft unter Lebenden. Vorkaufsrechtsklausel zB in Aktionärbindungsvertrag.
erbeinsetzung.ch
Checkliste › Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag
https://www.erbeinsetzung.ch/checkliste
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag. Erbeinsetzung: Einsetzung von Erben durch Testament oder Erbvertrag nach Schweizer Erbrecht. Auslegung der Verfügung von Todes wegen. Abgrenzung Erbeinsetzung mit Teilungsvorschrift Vermächtnis. Prüfung Person der Erbeinsetzung. Nacherbe: allenfalls noch nicht gezeugte Person. Prüfung Mehrheit von eingesetzten Erben. Auslieferung an de...
lawmedia.ch
Erbrecht / Schenkungsrecht » lawmedia, law media, recht, steuern, wirtschaft, verlag für recht steuern wirtschaft, publikationen, schweizer recht, steuern schweiz, recht schweiz » LawMedia AG
http://www.lawmedia.ch/verzeichnis/zivilrecht/erbrecht-schenkungsrecht
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Verlag für Recht, Steuern und Wirtschaft. Ansiedlung in der Schweiz. Unternehmen in der Krise. Personenrecht / Vereinsrecht / Stiftungsrecht / Trusts. Familie / Ehe / Konkubinat / Kindsrecht. Lohn / 13. Monatslohn / Gratifikation / Boni. Freizeit / Ferien / Überzeit / Überstunden. Geschäftsraummiete / Ladenmiete / Gastromiete. Mängel am Mietobjekt / Mietzinshinterlegung.
erbeinsetzung.ch
Erbeinsetzungs-Mittel › Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag
https://www.erbeinsetzung.ch/erbeinsetzungs-mittel
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Erbeinsetzung: Testament / Erbvertrag. Erbeinsetzung: Einsetzung von Erben durch Testament oder Erbvertrag nach Schweizer Erbrecht. Die Erbeinsetzung kann ausschliesslich durch Verfügung von Todes wegen. Erfolgen, d.h. entweder durch. Einleitung: Erbeinsetzung / eingesetzte Erben. Mögliche Personen als eingesetzte Erben: Übersicht. Rechtsstellung des eingesetzten Erben.
vermaechtnis.ch
Errichtungsform » Vermächtnis / Legat
http://www.vermaechtnis.ch/errichtungsform
Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Vermächtnis / Legat im Schweizer Erbrecht. Ein Vermächtnis wird entweder mittels. Einleitung: Vermächtnis / Legat. Keine Sach- und Rechts-Gewährleistung. 8222;Nachvermächtnis auf den Überrest“. Vermächtnis an gemeinnützige Organisation. Ihr Verlag für Recht, Steuern und Wirtschaft. » Verzeichnis. Einleitung: Vermächtnis / Legat.
herabsetzung.ch
Herabsetzung Sachvermächtnis » Herabsetzung / Herabsetzungsklage
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Pflichtteil, zur Herabsetzung und Herabsetzungsklage im Schweizer Erbrecht. Der Bedachte kann bei einem Sachvermächtnis über eine unteilbare Sache. Konfrontiert sein. Für diesen Fall gewährt der Gesetzgeber in ZGB 526 dem Bedachten einen Lösungsansatz in Form eines Wahlrechtes. 2 Vermächtnis einer einzelnen Sache. Sachgesamtheit (zB Immobilie, Oldtimer).
herabsetzung.ch
Reihenfolge der Herabsetzung » Herabsetzung / Herabsetzungsklage
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Pflichtteil, zur Herabsetzung und Herabsetzungsklage im Schweizer Erbrecht. In ZGB 532 hat der Gesetzgeber eine Prioritätenfolge für die Herabsetzung. Es gelten unter Vorbehalt anderslautender Erblasser-Anordnungen – folgenden Herabsetzungsreihenfolgen:. Verfügungen von Todes wegen. Verfügungen von Todes wegen vor Zuwendungen unter Lebenden. ZGB 532 ist di...
vermaechtnis.ch
Vermächtnisbeschwerte Person » Vermächtnis / Legat
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Springe zur primären Navigation (Drücke Enter). Springe zur sekundären Navigation (Drücke Enter). Springe zum Inhalt (Drücke Enter). Informationen zum Vermächtnis / Legat im Schweizer Erbrecht. Primär: Vom Erblasser bezeichnete Person. Mit dem Vermächtnis belastet resp. beschwert und damit Vermächtnisschuldner ist primär die vom Erblasser in der Verfügung von Todes wegen ( Testament. Bezeichnete Person (Erbe oder Vermächtnisnehmer). Werden mehrere Personen beschwert, gelten sie als Solidarschuldner.